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   OLG Celle, 26.02.1991 - 18 UF 162/90   

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https://dejure.org/1991,4415
OLG Celle, 26.02.1991 - 18 UF 162/90 (https://dejure.org/1991,4415)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.02.1991 - 18 UF 162/90 (https://dejure.org/1991,4415)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - 18 UF 162/90 (https://dejure.org/1991,4415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 284 § 1585 b Abs. 2
    Zulässige Anmahnung nachehelichen Unterhalts vor Rechtskraft der Scheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1202
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.1991 - 18 UF 162/90
    Zwar muss grundsätzlich ein geltend gemachter Anspruch im Zeitpunkt der Mahnung voll wirksam und fällig sein und eine vor Entstehung des Anspruchs erfolgte Mahnung ist wirkungslos und bleibt es auch nach Eintritt dieser Voraussetzung (BGH, FamRZ 1988, 370 ; BGHZ 77, 60, 64).

    Da jedoch der Trennungsunterhalt nur bis zum Tage der Rechtskraft der Scheidung läuft (BGH, FamRZ 1988, 370 ), wäre jeder Tag, um den die Mahnung zu spät beim Schuldner eingeht, wegen § 1595 b Abs. 2 BGB unterhaltsmäßig endgültig verloren.

  • BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80

    Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.1991 - 18 UF 162/90
    Vorliegend hat die Klägerin in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nichtidentität von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt (vgl. dazu BGH, FamRZ 1981, 242 = NJW 1981, 978 ) und im Hinblick auf die bald zu erwartende Rechtskraft der Ehescheidung ausdrücklich mit Schreiben vom 07.02.1989 den nachehelichen Unterhalt angesprochen.

    Da der Gesetzgeber im Übrigen, nicht zwingend vorgeschrieben hat, dass nachehelicher Unterhalt nur im Verbund geltend gemacht werden kann und eine isolierte gerichtliche Geltendmachung vor der Rechtskraft der Scheidung nicht möglich ist, weil noch kein künftiger Anspruch i.S. der §§ 258, 258 ZPO gegeben ist (BGH, FamRZ 1981, 242 ), sprechen insbesondere auch praktische Gründe dafür, im vorliegenden Fall die Mahnung als wirksam anzusehen.

  • BGH, 30.11.1983 - IVb ZR 31/82

    Verzug mit der Erfüllung der Unterhaltspflichten eines Vaters für seine

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.1991 - 18 UF 162/90
    Ausreichend ist vielmehr, wenn für den Unterhaltsschuldner nach dem Inhalt der Mahnung und den gesamten Umständen des Falles deutlich ist, welchen Betrag der Gläubiger fordert (BGH FamRZ 1984, 163 = NJW 1984, 868).

    Ausreichend ist vielmehr, wenn für den Unterhaltsschuldner nach dem Inhalt der Mahnung und den gesamten Umständen des Falles deutlich ist, welchen Betrag der Gläubiger fordert (BGH, FamRZ 1984, 163 = NJW 1984, 868).

  • BGH, 27.03.1980 - VII ZR 214/79

    Verzinsung des Anspruchs auf Zahlung des Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.1991 - 18 UF 162/90
    Zwar muss grundsätzlich ein geltend gemachter Anspruch im Zeitpunkt der Mahnung voll wirksam und fällig sein und eine vor Entstehung des Anspruchs erfolgte Mahnung ist wirkungslos und bleibt es auch nach Eintritt dieser Voraussetzung (BGH, FamRZ 1988, 370 ; BGHZ 77, 60, 64).
  • BGH, 24.10.1984 - IVb ZR 43/83

    Berücksichtigung einer Nachzahlung aufgrund rückwirkender Bewilligung einer Rente

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.1991 - 18 UF 162/90
    Ein bloßes Auskunftsverlangen hingegen genügt nicht (BGH, FamRZ 1985, 155 = NJW 1985, 486 ).
  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 84/88

    Statthaftigkeit einer Revision nach Verwerfung einer Berufung als unzulässig -

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.1991 - 18 UF 162/90
    Darüber hinaus sollen auch die im Rahmen einer Stufenklage zulässigen Sachanträge, also ein Auskunftsbegehren verbunden mit einem unbezifferten Unterhaltsanspruch die Voraussetzungen einer Mahnung erfüllen, wobei gleiches gelten soll für eine inhaltlich entsprechende Mahnung (BGH, FamRZ 1990, 282 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 19.11.1987 - 2 UF 12/87

    Rechtshängigkeit; Unterhalt; Einkommen; Absetzen; Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.1991 - 18 UF 162/90
    In diesen Schutzbereich wird jedoch nicht nachhaltig eingegriffen, wenn man eine Mahnung als wirksam ansieht, die in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Entstehen des Anspruchs erfolgt (vgl. OLG Schleswig, NJW 1989, 1092 ff.; Palandt/Diederichsen, BGB , 50. Aufl., § 284 Rdn. 16; so wohl auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 400 ).
  • OLG Oldenburg, 23.10.1981 - 11 UF 64/81

    Erklärung des Schuldners; Nichterfüllen einer Forderung; Erforderlichkeit einer

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.1991 - 18 UF 162/90
    Ob dieser Rechtsprechung grundsätzlich zu folgen ist, mag zweifelhaft sein (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1980, 917 ff.; Göppinger, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., § 1613 Rdn. 3; Soergel/Haeberle, BGB , 12. Aufl., § 1613 Rdn. 3; Palandt/Heinrichs, BGB , 50. Aufl., § 284 Anm. 3 b, OLG Oldenburg, FamRZ 1982, 731 f.).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.1980 - 2 WF 14/80
    Auszug aus OLG Celle, 26.02.1991 - 18 UF 162/90
    Ob dieser Rechtsprechung grundsätzlich zu folgen ist, mag zweifelhaft sein (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1980, 917 ff.; Göppinger, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., § 1613 Rdn. 3; Soergel/Haeberle, BGB , 12. Aufl., § 1613 Rdn. 3; Palandt/Heinrichs, BGB , 50. Aufl., § 284 Anm. 3 b, OLG Oldenburg, FamRZ 1982, 731 f.).
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